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Kosten für Kurse

Finanzierung

Meine Entspannungs- und Stressbewältigungskurse sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Primärprävention nach SGB V, § 20, Abs.1 V anerkannt und werden finanziell bezuschusst.

Als Teilnehmende reichen Sie am Ende eines Kurses Ihre Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen bis zu 80 Prozent der Kurskosten erstattet. Dies gilt nur für die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenkassen erstatten keine Gebühren für Präventionskurse. Die meisten Krankenkassen bezuschussen mindestens einen Kurs pro Jahr.

Nach Abschluss eines Kurses erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalte ich mir vor, einen Kurs abzusagen. Selbstverständlich informiere ich Sie rechtzeitig und Sie erhalten Ihren Kursbeitrag zurückerstattet.

Die Kurse dienen der Entspannung und Gesunderhaltung und nicht zu Heilzwecken oder zur psychotherapeutischen Behandlung.